Geschätzte Leserin, geschätzter Leser,
zum 29. Mal
haben wir in diesem Jahr auf unserer Lieblingsinsel Usedom unseren
Urlaub verleben dürfen. Es fiel uns diesmal eine Broschüre
über die Kirchen auf der Insel und deren Geschichte in die
Hände. Viel Interessantes wird da berichtet, u. a. auch von
Kirchenvisitationen. Die erste fand dort im Jahr 1537 statt (sie sind
übrigens auch heute noch in allen Landeskirchen üblich). Die
Visitationsprotokolle waren für Jahrhunderte die rechtliche
Grundlage für die Kirchengemeinden. So enthielten sie genaue
Bestimmungen über die Besoldung von Pastoren, Küstern und
anderen Kirchenbediensteten und deren Pflichten. Genauso legten sie
aber auch Aufgaben und Verpflichtungen der Gemeindeglieder fest. Und
dazu gehörten- man lese und staune- „Hand- und Spanndienste
beim Bau oder bei größeren Reparaturen von Kirche,
Küsterei und Pfarrhaus, ebenso das Instandhalten der
Kirchhofsbegrenzung“.
Die Frage, was das mit uns hier und heute zu tun hat, mag jeder von uns für sich beantworten.
Es
grüßen Sie
herzlich
Dorit und Bernd Wulff