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Fragen zu kirchlichen Trauerfeiern und zur Bestattung
Pfarrer Dr. Reinhard Kähler
Neulich wurden in einem Gespräch in der Gemeinde Fragen zur kirchlichen
Trauerfeier angeschnitten. Hören Sie mal rein:
Ich habe mir einen Friedhof in Pankow ausgesucht. Kann da auch „mein Pfarrer“ die Trauerfeier halten?
Ja. Im Prinzip können Sie vorher bestimmen, wer die Trauerfeier halten soll; bzw. die
Angehörigen können wählen, wer die Trauerfeier halten soll. In der Regel ist es die
Pfarrerin oder der Pfarrer der Kirchengemeinde, zu der die Verstorbene oder der
Verstorbene gehörte.
Was ist aber, wenn ich in Sachsen beigesetzt werden möchte?
Dann schlage ich Ihnen vor: Machen Sie eine Trauerfeier an dem Ort, an dem Sie Bekannte
haben, und dann später die Beisetzung am anderen Ort.
Sie haben ja immer vier Möglichkeiten:
- Trauerfeier mit anschließender Beisetzung
- Trauerfeier, während später eine „stille“ Beisetzung stattfindet
- Trauerfeier und spätere Beisetzung
- Beisetzung, „still“ oder unter Anteilnahme
Wer bestimmt das?
Bei allem, was Sie hier bedenken, müssen die Angehörigen entscheiden (wenn es die nicht
gibt, das Sozial- bzw. das Gesundheitsamt), wenn Sie nicht vorher ausdrücklich Ihren
Wunsch für Ihre mögliche Bestattung bekundet haben. Wenn Sie sich dazu Gedanken gemacht
haben, sollten Sie das also wissen lassen: Schreiben Sie am besten Ihren „letzten Willen“
auf und geben Sie ihn kund, so dass er von denen gefunden wird, für die er nach Ihrem Tod
wichtig ist. Sie können das auch bei der Kirchengemeinde hinterlegen. Aber wichtig ist,
dass die, die Ihre Bestattung organisieren, das wissen. Diese sollten den Platz kennen,
an dem sie Ihre Mappe „Vorsorge für meine Bestattung“ haben. Es hat sich auch schon bewährt,
solch eine Willensbekundung wie einen Ausweis bei sich zu haben.
Ich möchte eine Trauerfeier in der Kirche haben!
Ja, bitte, gerne.
Das Bestattungsinstitut bahrt den Sarg in der Kirche auf bzw. bringt die Urne in die
Kirche zur Trauerfeier.
Wenn es eine Trauerfeier mit anschließender Beisetzung ist, geht bzw. fährt die
Trauergemeinde anschließend zur Beisetzung zum Friedhof.
Machen Urnen oder Särge einen Unterschied?
Das ist Ihre persönliche Entscheidung.
… und anonyme Bestattungen?
Das ist eine Frage der Bestattungskultur. Die verändert sich. Es gibt da keine
grundsätzliche Weichenstellung vom christlichen Glauben her.
Oft ist das eine Konsequenz davon, dass Menschen einsam gelebt haben, einsam gestorben sind
und dann einsam bestattet werden. Es gibt aber auch eine Reihe von praktischen Gründen,
die für manche von Ihnen für eine anonyme Bestattung sprechen: Es wohnen in der Nähe keine
Angehörigen, die das Grab pflegen könnten. Oder es ist teuer, eine Grabpflege zu bezahlen;
das kostet ja etliche Jahre, die Mindestliegedauer für Erd- wie für Urnengräber legen die
Friedhofseigentümer fest.
Auf der anderen Seite ist es gut, einen persönlichen Ort zu haben, an dem ein Verstorbener
betrauert werden kann. Bei Gott wird jeder Mensch persönlich empfangen. Aber für uns könnte
die namentliche Begräbnisstätte von Bedeutung sein.
Es gibt heute verschiedene Orte für Bestattungen, unter anderm sogenannte Friedwälder,
wo bei einem Baum bestattet wird, oder Urnenwände. Es gibt halt zunehmend individuell
unterschiedliche Wünsche.
Könnte man die Urne nicht billiger und besser bei sich zuhause lassen oder im eigenen Garten?
In der Regel besteht in Deutschland ein „Bestattungszwang“, d.h. die Pflicht, auf einem
öffentlich zugänglichen Friedhof zu bestatten. Denn kein Mensch kann sagen, dieser Tote
gehört zu mir. Wir kommen von Gott gehören zu Gott und gehen zu Gott.
Auch wenn verschiedene Bezugspersonen der Verstorbenen einander nicht grün sind, sollen
sie prinzipiell gleichen Zugang zum Ort der Trauer für diese konkrete Verstorbene haben.
Geht es auch ohne Trauerfeier?
Bestatter erleben es zunehmend, dass gesagt wird: „Holen Sie meine Mutter ab. Eine
Trauerfeier brauchen wir nicht.“
Ich vermute, dass man vermeiden möchte, Geld dafür auszugeben. Etwa: „Alles Entscheidende
haben wir für sie getan, als sie lebte, nicht für die Tote.“ „Wir haben uns persönlich von
ihr verabschiedet. Da brauchen wir keine teure Feier.“ „Das mit dem Verabschieden machen
wir unter uns. Da brauchen wir keine teure Feier.“ „Herr Bestatter, ich habe keine Zeit
nach B. zu kommen. Machen Sie ein Foto von der Beisetzung und schicken Sie das mir.“
„Herr Bestatter, wir wollen alles in Stille mit der Beisetzung. Da möchten wir nicht,
dass noch irgend jemand dazwischen redet.“ „Wir möchten eine stille Beisetzung. Da brauchen
wir keinen Fremden, der unsere Mutter nicht gekannt hat und uns nicht kennt.“ (Deswegen
werden die Anzeigen am besten nach der Bestattung verschickt.) -
Dass man persönlich trauert und Abschied nimmt, muss so oder so sein. Das braucht seine
Zeit und seinen Ort. Ich denke aber: Solange Menschen leben, leben sie in Bezügen zu
Menschen. Es wäre wie ein trauriges Sterben im Leben, wenn jemand ganz einsam ist bzw.
ganz isoliert in „seiner“ Familie lebt; das würde sich in der einsamen oder ganz privaten
Trauer widerspiegeln. Ich wünsche aber, dass jede und jeder mit unbestimmt vielen
Mitmenschen lebt. Für diese Entfaltung der Persönlichkeit ist es angemessen, eine
öffentliche Trauerfeier zu begehen.
Wir sind zu vielen individuellen Entscheidungen genötigt. Dadurch meinen manche vielleicht,
entscheidend ist die persönliche Trauer und das individuelle Abschiednehmen;
eine öffentliche Trauerfeier störe vielleicht sogar. Ich weiß aber aus Erfahrung,
dass es noch einmal ganz viel ermöglicht, wenn die Trauer verschiedener Betroffener –
Verwandter und Bekannter - aufgenommen und einbezogen wird in eine öffentliche Trauerfeier.
Indem eine Pfarrerin oder ein Pfarrer da stellvertretend handelt, kann Gott noch einmal
anders in diese Situation kommen, als alleine durch das persönliche Gebet.
Was kostet die kirchliche Trauerfeier?
Eine Trauerfeier für ein Mitglied der Kirche kostet nichts.
Auch die Nutzung der Kirche für diesen Zweck kostet nur die Aufwandsentschädigungen,
aber keine Gebühren.
Es ist nicht unüblich, dass bei Gelegenheit einer kirchlichen Trauerfeier
für die Kirchgemeinde gespendet wird.
Und wenn die Leute nicht in der Kirche sind?
Zunächst: Wenn die Angehörigen nicht in der Kirche sind:
Die Angehörigen müssen nicht in der Kirche sein, um mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer
eine kirchliche Trauerfeier vorzubereiten. Sie werden da auch nicht befragt, warum sie
nicht in der Kirche sind. Wenn Angehörige nicht schon entschieden sind, auf keinen Fall
eine kirchliche Trauerfeier zu wollen, aber noch Fragen und Skrupel hinsichtlich einer
kirchlichen Beteiligung haben, empfehle ich: sie sollten ihre Fragen mit mir besprechen.
Ich weiß nicht, ob etliche Kirchenmitglieder sagen: „Mir ist es egal, ob ich >kirchlich<
oder >weltlich< bestattet werde; ich merke das ja nicht mehr. Sollen das meine Kinder
entscheiden.“ Vielleicht ist das so? Wenn nicht, dann scheint es mir angebracht zu sein,
Ihnen zu raten: Äußern Sie Ihren Wunsch, mit >kirchlichem Geleit< - und das heißt ja:
>in ausdrücklichem Bezug zu Gott< - bestattet zu werden, beizeiten und besser sogar
schriftlich (im Testament, oder in einem Vertrag bei einem Bestatter o.a.).
Sodann: Wenn die Verstorbenen nicht in der Kirche waren:
Meistens ist dann jemand aus dem Kreis der Angehörigen in der Kirche, dem daran liegt,
dass angesichts des Todes Gott zur Sprache kommt und dass die Kirche dabei ist. Früher
wurde es abgelehnt, dem Wunsch zu entsprechen, einen verstorbenen Menschen, der nicht in
der Kirche war, kirchlich zu bestatten. Das wird heute anders gesehen: Die kirchliche
Trauerfeier und die Begleitung durch eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer, wenn sie denn
gewollt sind, sind seelsorgliche Aufgaben der Kirche. Wer zur Kirche kommt und kirchliches
Geleit wünscht, soll erst mal erfahren: „Sie sind mit Ihrem Anliegen bei der Kirche ganz
richtig.“ Menschen unter Berufung auf Gottes Seelsorge zu bestatten, gehört in der Kirche
seit ihren Anfängen zu den „Werken der Barmherzigkeit“.
Über die Form der Durchführung kann man in allen Fällen reden. Nicht eingeschränkt
werden darf allerdings die Freiheit, dass der Gott Jesu Christi und sein Evangelium zur
Sprache kommen und dass hier öffentlich zu Gott gebetet wird. (In der Konsequenz des
gewünschten Engagements der Kirche wird erwartet, dass dieses Handeln der Kirche
angemessen finanziell unterstützt wird.)
Was kann an der Form unterschiedlich sein?
Z.B. ob Lieder gesungen werden oder welche Musik gewünscht wird. Ob noch jemand anderes
während der kirchlichen Trauerfeier spricht oder nicht.
Auch wenn der Pfarrer die Verstorbenen oft nicht kannte, möchte ich, dass bei der
Trauerfeier deutlich wird: Es ist nicht irgendein Toter, sondern ein ganz besonderer
Mensch, um den getrauert wird.
Sind Ihnen jetzt noch weitere Fragen gekommen?
Dann lassen Sie sie uns wissen!
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