Ehrenamtliche in der Kirchengemeinde: Sie sind versichert

Wer in der Kirchengemeinde mit einem Ehrenamt beauftragt ist, ist in seiner Arbeit für die Kirche durch einen Pauschalvertrag der Landeskirche haftpflicht- und unfallversichert. Sofern die betreffenden Personen ohnehin versichert sind, müssen deren Versicherungen in Vorleistung gehen; die Versicherung über die Kirche hat eine unterstützende Bedeutung. Darüber hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz durch die Kirche auf jegliche Unfälle bei Aktivitäten in der Kirche, falls Sie dabei einen Unfall erleiden, der zur Invalidität führt. In dieser Weise sind Sie versichert, wann immer Sie mit einem Anliegen zur Kirche gehen oder Sie im Auftrag der Kirchengemeinde unterwegs sind.

Alles, was Sie darüber hinaus interessiert, lesen Sie bitte nach unter:

http://akd-ekbo.de/wp-content/uploads/Informationen_zum_Versicherungsschutz.pdf