Wer in der Kirchengemeinde mit einem Ehrenamt beauftragt ist, ist durch einen Pauschalvertrag der Landeskirche mit der Verwaltungs-berufsgenossenschaft unfallversichert.
Wer in der Kirchengemeinde mit einem Ehrenamt beauftragt ist, ist durch einen Pauschalvertrag der Landeskirche mit der Verwaltungs-berufsgenossenschaft unfallversichert.