Das Verfahren zur Erhebung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge wird ab 2015 vereinfacht und automatisiert. Die zum Abzug der Kirchensteuer verpflichteten Banken erhalten dann vom Bundeszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit der Steuerpflichtigen auf elektronischem Wege verschlüsselt mitgeteilt.
Kirchenmitglieder müssen künftig also keinen gesonderten Antrag mehr stellen, damit die Kirchensteuer direkt von den Banken einbehalten und an die Finanzämter abgeführt wird. Die Finanzbehörden leiten die Steuer dann an die jeweilige evangelische Landeskirche weiter.
Das neue Verfahren erfüllt die hohen Anforderungen des Datenschutzes. Bankmitarbeiter erfahren nicht, welcher Kirche der Kunde angehört. Wer dennoch die Mitteilung der verschlüsselten Kennziffer an das Geldinstitut nicht wünscht, kann Widerspruch einlegen und einen Sperrvermerk setzen lassen. Dann muss er die erforderlichen Angaben in seiner nächsten Steuererklärung machen.
Bei der Neuregelung geht es nicht um eine neue Steuer oder eine Steuererhöhung, sondern um ein vereinfachtes Erhebungsverfahren. Auf die Kapitalertragsteuer als Teil des Einkommens wurde bei Kirchenmitgliedern auch bisher eine Kirchensteuer in Höhe von 8 bzw. 9 Prozent aufgeschlagen.
Weitere Informationen: http://www.kirchenabgeltungssteuer.de/
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Evangelischen Kirche in Deutschland